Herzlich Willkommen

Zur Hygieneleitlinie

Mit der Hygieneleitlinie haben die Branchenorganisationen den Betrieben die grosse Arbeit einer nachvollziehbaren Dokumentation abgenommen. Nun steht dieses Werk den Verbandsmitgliedern als Serverlösung zur Verfügung. Der klare Aufbau und die einfache, übersichtliche Menuführung helfen auch dem wenig geübten PC-Anwender sich schnell auf der Plattform zurechtzufinden und mit einfachen Mitteln die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.

 

Zur Leitlinie Arbeitssicherheit


Die webbasierte ASA-Branchenlösung «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz»

Rund zehn Jahre nach Einführung der etablierten ASA-Branchenlösung «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» haben sich die verantwortlichen Gremien entschieden, diese analog der Hygieneleitlinie online zur Verfügung zu stellen. Dies hat den Vorteil, dass die Betriebe immer aktuelle Unterlagen haben und bei Neuerungen schnell via Mail informiert werden können.
 

So sind Sie dabei!

Nach der Registrierung erhalten Sie den Zugriffscode. Mit dessen Eingabe und dem persönlichen Passwort öffnen sich die Tore auf die Serverplattform. Somit ist der Weg frei. Der Unternehmer hat nun jederzeit sein eigenes, aktuelles Handbuch zur Verfügung und kann die Umsetzung nach seinen Prioritäten in Angriff nehmen. Die Daten werden übrigens streng vertraulich behandelt und sind für Dritte nicht einsehbar.

Die Lösung hilft der für die Lebensmittelsicherheit verantwortlichen Person bei der Umsetzung in der Praxis und dient als Instrument für alle Mitarbeitenden in der Lebensmittelherstellung. Anhand von Checklisten lässt sich der Betrieb schnell erfassen und, wo notwendig, können Massnahmen getroffen werden. Ein weiterer Vorteil der Serverlösung: Die Hygieneleitlinie kann laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

 

Ausbildung der verantwortlichen Person für Lebensmittelsicherheit

Einhergehend mit der Freischaltung auf dem Internet, werden Kurse an der Fachschule angeboten.
Auskunft darüber erteilt gerne die Fachschule Richemont in Luzern (Telefon 041 375 85 85, www.richemont.cc). Der eintägige Einführungskurs und der Ausdruck des Handbuchs in Papierform sind in der Beitrittsgebühr nicht inbegriffen.

Bei Fragen, wenden Sie sich an:
SBKV
Seilerstrasse 9
3001 Bern
031 388 14 14 oder d.jakob@swissbaker.ch

News Hygiene

01.12.2011 | Weisungen für das Vorkochen und Heisshalten von Speiseresten

Nebst sorgfältiger Arbeitsweise und Umgang gehören Erhitzen, Heisshalten und Abkühlen sowie Lagern von hitzebehandelten Lebensmitteln, wie zum Beispiel Teigwaren, Reis, Mais, vorgekochtes Gemüse, Saucen usw., zu den wichtigsten Prozessschritten. Mit dem Befolgen der Weisung 4.4.11 der Hygieneleitlinie soll eine Keimbelastung bei kalt oder aufgewärmt genussfertigen Lebensmitteln ausgeschlossen werden.

 

Auch wenn ein Erhitzungsprozess in der Regel keimarme Produkte garantiert, dauert es bei grossen Stücken oder Mengen oft sehr lange, bis die erforderliche Kühltemperatur im Innersten erreicht ist. Dies kann dazu führen, dass Keime – unter anderen auch sporenbildende – auskeimen, sich schnell vermehren und das Lebensmittel zur Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten werden lassen.

 


Freundliche Grüsse
Daniel Jakob 

News Arbeitssicherheit

28.03.2013 | bfu-Sicherheitstipp:
Velohelm tragen

In der Schweiz verletzen sich bei Strassenverkehrsunfällen jährlich rund 900 Velofahrende schwer und 40 tödlich. Ein passender, gut sitzender Helm reduziert die Wahrscheinlichkeit von Kopfverletzungen um etwa 40 %.

 

Tipps:

• Tragen Sie einen Velohelm mit der Bezeichnung EN 1078 – nicht nur beim sportlichen Velofahren, sondern auch im alltäglichen Strassenverkehr.

• Wählen Sie einen Helm mit integrierten roten Rückleuchten und mit lichtreflektierendem Material.


• Der Helm soll gut sitzen, ohne zu drücken und zu wackeln.


• Die Vorderkante sollte sich zwei Fingerbreit über der Nasenwurzel befinden.

• Passen Sie die Bänder auf beiden Seiten gleich satt an. Zwischen Kinn und Band soll nur noch ein Finger Platz haben.


• Tragen Sie auf dem E-Bike immer einen Velohelm.


• Ersetzen Sie den Helm, wenn er einen starken Schlag erlitten hat. Auch das Alter des Helms spielt bei der Schutzwirkung eine Rolle. Wärme, Sonne, Regen, Schweiss und Erschütterungen beeinträchtigen auf Dauer die stossdämpfende Wirkung. Ein häufig benutzter Helm sollte deshalb nach 5 Jahren ersetzt werden.

Kontakt

Schweizerischer Bäcker-Konditormeister-Verband


Seilerstrasse 9 | Postfach | 3001 Bern

Telefon:031 388 14 14
Fax:031 388 14 24
Email:sbkv@swissbaker.ch