

Herzlich Willkommen
zur webbasierten Hygieneleitlinie

So sind Sie dabei!
Nach der Registrierung erhalten Sie den Zugriffscode. Mit dessen Eingabe und dem persönlichen Passwort öffnen sich die Tore auf die Serverplattform. Somit ist der Weg frei. Der Unternehmer hat nun jederzeit sein eigenes, aktuelles Handbuch zur Verfügung und kann die Umsetzung nach seinen Prioritäten in Angriff nehmen. Die Daten werden übrigens streng vertraulich behandelt und sind für Dritte nicht einsehbar.
Die Lösung hilft der für die Lebensmittelsicherheit verantwortlichen Person bei der Umsetzung in der Praxis und dient als Instrument für alle Mitarbeitenden in der Lebensmittelherstellung. Anhand von Checklisten lässt sich der Betrieb schnell erfassen und, wo notwendig, können Massnahmen getroffen werden. Ein weiterer Vorteil der Serverlösung: Die Hygieneleitlinie kann laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Ausbildung der verantwortlichen Person für Lebensmittelsicherheit
Einhergehend mit der Freischaltung auf dem Internet, werden Kurse an der Fachschule angeboten.
Auskunft darüber erteilt gerne die Fachschule Richemont in Luzern (Telefon 041 375 85 85, www.richemont.cc). Der eintägige Einführungskurs und der Ausdruck des Handbuchs in Papierform sind in der Beitrittsgebühr nicht inbegriffen.
Bei Fragen, wenden Sie sich an:
SBKV
Seilerstrasse 9
3001 Bern
031 388 14 14 oder d.jakob@swissbaker.ch
News und Updates
17.08.2010 | Schweinegrippe-Pandemie beendet
Nun ist es offiziell: Die Weltgesundheitsorganisation WHO mit Sitz in Genf hat die Schweinegrippe-Pandemie für beendet erklärt. Die Chemie- und die Schutzartikelindustrie haben wohl gute Geschäfte gemacht. Trotz vielen Fragezeichen kann der Geschichte sicher auch etwas Positives abgerungen werden, denn die Sensibilität in Sachen Hygiene wurde bei vielen, unter anderem auch bei Kindern, geschärft.
Prüfen Sie Ihr Colorarchiv «Rote Karte für Azo-Farbstoffe»
Erinnern Sie sich noch an Zitronentörtchen und Co. im «Kassensturz»? In den Achtzigerjahren wurde der Farbstoff Tatrazin in der Schweiz verboten und musste 2002 wieder zugelassen werden, weil er in der EU erlaubt war.
Ab 20. Juli 2010 müssen in der EU die Azo-Farbstoffe (E102/Tatrazin, E104/Chiolingelb, E110/Gelborange S, E122/Azorubin, E124 Conchenillerot A, E129/Allurarot AC) mit entsprechenden Warnhinweisen auf den Lebensmitteln gekennzeichnet sein.
Ob Soft-Ice-Mix, Vanillecremepulver, Erdbeergelee, gelber oder grüner Marzipan oder das farbenfrohe Dekor vom Konditor-Confiseur, viele Produkte können Quellen von Azo-Farbstoffen sein. Alternativen sind vorhanden und werden von den Betrieben, aber auch den Halbfabrikatherstellern immer mehr eingesetzt.
Daniel Jakob
Angeschlossene Betriebe
Kontakt
Schweizerischer Bäcker-Konditormeister-Verband
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